1. Was ist ein Impressum und wer benötigt es?
Der Begriff Impressum stammt ursprünglich aus dem Zeitung- und Verlagswesen. So verfügt jedes Magazin über ein Impressum, das beispielsweise den Namen aller Redakteure, die Anschrift des Verlags und den Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes benennt. Auch für eine Webseite gibt es diese Art von Verantwortung, Nutzer einer Webseite müssen sich auf einen direkten Ansprechpartner als Betreiber der Seite beziehen können.
Gerade für Onlineshops und Unternehmen ist die Impressumspflicht in Deutschland einfach nachzuvollziehen. Wer über das Internet eine Ware kauft und Probleme bei Lieferung, Zahlungsvorgang & Co. hat, soll sich rechtlich an einen direkten Ansprechpartner wenden können. Es wäre fatal, einen Shop oder eine geschäftliche Webseite absolut anonym zu betreiben. Die Folge der gesetzlichen Regelung sind Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht, was für den Seitenbetreiber teuer werden kann.
Leider gilt die Sorge um eine Abmahnung auch für Webseite, die einen halb privaten und halb geschäftlichen Eindruck hinterlassen. Der Webseitenbetreiber sieht seine Seite oftmals als privat an, allerdings können verschiedene Merkmale auf einen „geschäftsmäßigen“ Charakter hindeuten. Hier heißt es, sich rechtzeitig zu informieren und im Zweifelsfall ein Impressum anzulegen.
2. Gilt die Impressumspflicht auch für private Webseiten?
Nein, wenn Sie Ihre Webseite ausschließlich zu privaten Zwecken betreiben, müssen Sie keine rechtlichen Formalien für die Gestaltung Ihres Impressums einhalten. § 5 TMG spricht explizit von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“, die ein verpflichtendes Impressum vorsehen. Nur wenige Internetseiten weisen jedoch einen eindeutig privaten Charakter auf. Zu diesen zählen in erster Linie Blogs, in denen Sie Ihre privaten Erfahrungen und Gedanken mit anderen Nutzern teilen. Auch Webseiten über Ihr liebstes Hobby oder Fan-Seiten werden häufig als rein privates Projekt angesehen. Schnell gelangen Sie jedoch in eine Grauzone, beispielsweise wenn Sie aktiv für die CDs oder Filme des Künstlers werben oder sogar am Verkaufserlös beteiligt sind (z.B. über ein sog. „Affiliate Programm“).
3. Merkmale von privaten Webseiten im Überblick
Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Ihre Webpräsenz einen eher privaten oder geschäftlichen Charakter aufweist:
Die Webseite dient ausschließlich familiären oder ähnlich privaten Zwecken. Wenn Sie Ihre Seite ausschließlich zum Hochladen Ihrer Urlaubsfotos oder ähnlich privater Dokumente nutzen, besteht keine Impressumspflicht. Eine Nutzung dieser Art tritt allerdings seit Jahren in den Hintergrund, denn Fotos und andere Medien werden inzwischen verstärkt über Cloud-Dienste geteilt.
Ihre Internetpräsenz hat einen eindeutigen und ausschließlich persönlichen Charakter. Ein typischer Fall wäre ein Blog, den Sie als Online-Tagebuch nutzen und der von der Familie oder Freunden gelesen wird. Immer häufiger erfüllen moderne Blogs diesen Vorsatz nicht mehr, teilweise aufgrund von Verlinkungen zu Produkten, die vom Hersteller sogar bezahlt werden.
Ihre Webseite ist werbefrei. Hierbei geht es vorrangig um Werbung, die Sie selbst aktiv schalten und weniger Anzeigen, die z. B. vom Blogbetreiber für die kostenlose Nutzung des Services eingebunden werden. Für den werbenden Charakter der Webseite spielt es keine Rolle, ob Sie für die Werbung Geld erhalten oder aus persönlichen Vorlieben auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen verweisen. Hierbei ist auch zu unterscheiden, ob inhaltlich einzelne Artikel angepriesen werden oder eine simple Verlinkung auf andere Webseite erfolgt.
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